Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AlaGastro
1.
Für alle Rechtsgeschäfte mit der Firma AlaGastro sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Auftraggeber die Ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbestimmungen, es ei denn, das etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2.
Die Firma AlaGastro , Inhaber: Stefan Wietoska,  (nachfolgendAlaGastro genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht noch einmal explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
3.
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge müssen schriftlich per Briefpost oder Telefax vom Kunden gegenbestätigt werden. Erst nach Eingang der Auftragsbestätigung in unserem Hause gilt der Vertrag als geschlossen.
4.
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.
5.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der Ausführung spätestens 2 Wochen nach Veröffentlichung bzw. Verbreitung schriftlich anzuzeigen. Bei telefonisch gemachten Absprachen übernimmt die Firma AlaGastro keine Gewähr für Übermittlungsfehler.
Wird eine Anzeige fehlerhaft veröffentlicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. 7.
Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftrageber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Firma AlaGastro unverzüglich Ersatz an. Die Firma AlaGastro gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
6.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge: Die Firma AlaGastro berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
7.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen ( Offsetpositivfilme etc.) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
8.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Publikation, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
10.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urhebrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzellfall nicht gegeben sind.
11.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von AlaGastro ( bzw. des entsprechend im Auftrag von AlaGastro tätig gewordenen Grafikers/ Subunternehmers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Die Firma AlaGastro, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

12.
Die Firma AlaGastro ( bzw. des entsprechend im Auftrag von W+0 tätig gewordenen Grafikers/ Subunternehmers) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Firma AlaGastro.
13.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über.
14.
Vorschläge und Weisungen haben des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten  haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberecht.
15.
Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die Firma AlaGastro zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDS/AGD, neueste Fassung).
Sofern die Firma AlaGastro allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfes nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet die Firma AlaGastro stillschweigend auf dieses recht und entsprechende Schadensersatzansprüche.

16.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung nach Vorlage des Korrekturabzuges jedoch vor Drucklegung versand. Die Rechnung ist innerhalb der vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Zahlungstermin ist immer vor Drucklegung und die Firma AlaGastro behält sich das recht vor, Aufträge bei Nichtzahlung innerhalb dieser Fristen nicht mit in die Publikation aufzunehmen.
Ist dies der Fall, behält sich die Firma AlaGastro das recht vor, entstandne Kosten mit 65 % der Auftragssumme zzgl. der gesetzlichen Mwst in Rechnung zu stellen. Hierfür gelten die Zahlungsfristen unserer AGB.
17.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Firma AlaGastro berechtigt, für die Dauer des Verzuges gegenüber Unternehmen Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen wird dadurch nicht beschränkt. Die Firma AlaGastro kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Firma AlaGastro berechtigt, die Weiterführung des laufenden Auftrages von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
18.
Wird die Firma AlaGastro beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, rückbelastet, so har der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig, jeglicher Skonto entfällt.
19.
Der Auftraggeber trägt alleinig die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung, bzw. das Werbemittel. Mit der Auftragserteilung sichert der Auftraggeber zu, dass er jegliche zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Dies gilt auch für die Werbemittelvorlagen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages erwachsen. Auch im Falle einer Stornierung. Die Freistellung bezieht sich auf die , bei der notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Weiter kann der Auftragnehmer in diesem Fall einen angemessenen kostenvorschuss verlangen, der sofort fällig ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Werbemittel auf die Beeinträchtigung von rechten Dritter zu prüfen.

20.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden, Personenbezogenen Daten in unserer EDV Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
21.
Die Abnahme eines Entwurfes hat innerhalb bei der Übermittlung des Entwurfes gesetzten  frist ( in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch – künstlerischen Gründen verweigert werden, Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme – nach Meinung der Firma AlaGastro – auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
22.
Eine Nichtannahme unseres Zweitentwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h Die Firma AlaGastro behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
23.
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma AlaGastro.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtstand Bremen. Soweit Ansprüche der Firma AlaGastro nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtstand bei nicht Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers , auch bei Nicht-Kaufleuten , im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtstand Bremen vereinbart.
24.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimung tritt dann eine Ersatzvereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

Zusatzvereinbarung:
25.
Sollte die Realisierung von kooperativen Werbemaßnahmen, z.B. "Festjuwelen/ Bremen" aufgrund, nach dem Ermessen der Firma AlaGastro, nicht ausreichender Anzahl von Kooperationspartnern nicht zustande kommen, behält sich die Firma AlaGastro das Recht vor, die vereinbarten Werbeaktivitäten nicht auszuführen. Kooperationspartnern, mit denen ein Auftrag zustande gekommen ist, wird der Beitragspreis zurückerstattet, soweit dieser schon gezahlt wurde. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.