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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand 06.03.2005 )
2. Die Festjuwelen.de GmbH, Geschäftsführende Gesellschafter: Torsten Hiller, Fred Othold, Stefan Wietoska, (nachfolgend FESTJUWELEN genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht noch einmal explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil. 3. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax. 6. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der Ausführung spätestens 2 Wochen nach Veröffentlichung bzw. Verbreitung schriftlich anzuzeigen. Bei telefonisch gemachten Absprachen übernimmt die FESTJUWELEN keine Gewähr für Übermittlungsfehler. Wird eine Anzeige fehlerhaft, durch Verschulden der FESTJUWELEN veröffentlicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. 7. Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und einwandfreien Druckunterlagen ist der Auftrageber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die FESTJUWELEN unverzüglich Ersatz an. Die FESTJUWELEN gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die FESTJUWELEN berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
9. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen (Offsetpositivfilme etc.) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen besteht nicht. 11. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. 12. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sind. 13. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FESTJUWELEN (bzw. des entsprechend im Auftrag von FESTJUWELEN tätig gewordenen Grafikers/Subunternehmers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt die FESTJUWELEN, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 14. Die FESTJUWELEN (bzw. des entsprechend im Auftrag von FESTJUWELEN tätig gewordenen Grafikers/ Subunternehmers) übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der FESTJUWELEN. 15. Die Nutzungsrechte verbleiben, gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über. 16. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 17. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die FESTJUWELEN zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Designleistungen SDS/AGD, neueste Fassung). 18. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung nach Vorlage des Korrekturabzuges, jedoch vor Drucklegung versandt. Die Rechnung ist innerhalb der vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist von 7 Banktagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Zahlungstermin ist immer vor Drucklegung und die FESTJUWELEN behält sich das Recht vor, Aufträge bei Nichtzahlung innerhalb dieser Fristen nicht mit in die Publikation aufzunehmen. 19. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die FESTJUWELEN berechtigt, für die Dauer des Verzuges gegenüber Unternehmen Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. Die FESTJUWELEN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die FESTJUWELEN berechtigt, die Weiterführung des laufenden Auftrages von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 20. Wird die FESTJUWELEN beim Bankabbuchungsverfahren durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig. 21. Der Auftraggeber trägt alleinig die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung bzw. das Werbemittel. Mit der Auftragserteilung sichert der Auftraggeber zu, dass er jegliche zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Dies gilt auch für die Werbemittelvorlagen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages erwachsen, auch im Falle einer Stornierung. Die Freistellung bezieht sich auf die bei der notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Weiter kann der Auftragnehmer in diesem Fall einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen, der sofort fällig ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Werbemittel auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen. 22. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden, personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. 22. Die Abnahme eines Entwurfes hat innerhalb bei der Übermittlung des Entwurfes gesetzten Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 23. Eine Nichtannahme unseres Zweitentwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die FESTJUWELEN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. 24. Erfüllungsort ist der Sitz der FESTJUWELEN. 25. Sollte die Realisierung von kooperativen Werbemaßnahmen, aufgrund einer nach dem Ermessen der FESTJUWELEN nicht ausreichenden Anzahl von Auftraggebern nicht zustande kommen, behält sich die FESTJUWELEN das Recht vor, die vereinbarten Werbeaktivitäten nicht auszuführen. Auftraggeber, mit denen ein Vertrag zustande gekommen ist, haben in diesem Fall das Recht, Zahlungen, die bereits für die Bewerbung vorab geleistet wurden (=Monatsbeiträge) innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntwerden der Nichtumsetzung zurückzufordern. Von der Zahlungsrückforderung ausgenommen sind alle Zahlungen die sich auf grafische, fototechnische, textliche und programmiertechnische Dienstleistungen beziehen (=Modulpreis). Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. |
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